So kommen Sie zu Ihren individuellen Hilfsmaßnahmen

Wenn Sie unsere Homepage durchklicken, merken Sie schnell: Die Leistungen der DRK-Sozialstation sind vielfältig. Deshalb kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause, um Sie umfassend über die bestehenden Möglichkeiten zu beraten. Im Zentrum steht hierbei, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und nur die Maßnahmen ins Auge zu fassen, die Ihnen auch wirklich helfen.

Wir erklären Ihnen, welche Finanzierungen zur Verfügung stehen, und wie wir sie in Ihrem Sinne nutzen können.

Scheuen Sie sich nicht, stellen Sie die Kostenfrage!

Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, d.h. je nachdem, welche Leistungen Sie benötigen oder in Anspruch nehmen möchten ist es möglich, dass ein Teil der Kosten nicht durch die Kassen getragen wird, dieser Anteil wäre dann privat zu zahlen. Lassen Sie sich von uns errechnen, wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird, oder ggf. auch wieviel Ihnen von Ihrem Pflegegeld verbleibt. Wenn Sie es wünschen erhalten Sie eine transparente Darstellung aller Maßnahmen inklusive der Kosten und der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten. Auf Wunsch helfen wir Ihnen gerne auch bei der Antragstellung.

Pflegestufen / Pflegegrade im Vergleich

Pflegegeld und Sachleistungen

Pflegegeld für die häusliche Pflege

(selbstorganisierte Pflege)

Pflegebedürftigkeit

in Stufen

Leistungen

seit 2015

max. Leistungen

pro Monat

Pflegebedürftigkeit

in Graden

Leistungen

ab 2017

max. Leistungen

pro Monat

Pflegegrad 1 **
sog. „Pflegestufe 0

(mit Demenz*)

123 Euro Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegestufe 1 244 Euro
Pflegestufe 1

(mit Demenz*)

316 Euro Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegestufe 2 458 Euro
Pflegestufe 2

(mit Demenz*)

545 Euro Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegestufe 3 728 Euro
Pflegestufe 3

(mit Demenz*)

728 Euro Pflegegrad 5 901 Euro
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen.
*Gilt für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
**Bei Pflegegrad 1 gewährte die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI
 

Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege

(professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst)

Pflegebedürftigkeit

in Stufen

Leistungen

seit 2015

max. Leistungen

pro Monat

Pflegebedürftigkeit

in Graden

Leistungen

ab 2017

max. Leistungen

pro Monat

Pflegegrad 1 **
sog. „Pflegestufe 0

(mit Demenz*)

231 Euro Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegestufe 1 468 Euro
Pflegestufe 1

(mit Demenz*)

689 Euro Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegestufe 2 1.144 Euro
Pflegestufe 2

(mit Demenz*)

1.298 Euro Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegestufe 3 1.612 Euro
Pflegestufe 3

(mit Demenz*)

1.612 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro
Härtefall 1.995  Euro
Härtefall

(mit Demenz*)

1.995  Euro
Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Zuge der Pflegestärkungsgesetzte erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen.
*Gilt für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
**Bei Pflegegrad 1 gewährte die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI